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Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur Gesundheitsförderung

Seit diesem Jahr gibt es die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber seinen Angestellten zusätzlich zum Arbeitslohn Leistungen für die Verbesserung des Gesundheitszustandes zukommen lässt.

Dabei sind sämtliche Kursangebote im Sinne der §§ 20 und 20a des SGB V gemeint, die Sie bei uns unter der Rubrik "Vorsorge"  besuchen können. Diese Leistungen unterliegen weder der Sozialversicherung noch der Lohnsteuer!

Der dabei geltende Höchstbetrag beträgt 500,-€ je Kalenderjahr, also 42,-€ monatlich !

Ausgeschlossen von der Regelung sind Massagetherapien und alle sonst in einer Physiotherapie angebotenen Heilmittel.

Auf der sicheren Seite sind Sie als Arbeitgeber in jedem Fall, wenn Sie auf die Leistungen setzen, die im "Präventionsleitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen" genannt sind.

Wir bieten Ihnen unsere vielseitigen Präventions -& Gesundheitskurse an.

Denkbar ist auch z.B. eine Rückenschule direkt in Ihrem Unternehmen durchzuführen. Das hat sogar noch den Vorteil, dass speziell auf berufstypische Belastungen eingegangen werden kann.

 

Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber und kommen Sie auf uns zu !

Ihr XENIA-Praxisteam 



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